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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Ab Juni 2025 müssen Unternehmen Ihre Webseiten und Apps, die elektronische Dienstleistungen anbieten barrierefrei sein. Das ist im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt.
Was bedeutet das in der Umsetzung für Unternehmen?
Ab 28. Juni 2025 müssen Webseiten und Apps, die elektronische Dienstleistungen anbieten, barrierefrei sein, um den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) gerecht zu werden. Dies gilt auch für Websites von Unternehmen, die sich zu mindestens 50 % in öffentlicher Hand befinden oder Fördergelder erhalten, wie der öffentliche Nahverkehr.
Was bedeutet das für Unternehmen?
- Geltungsbereich:
- Das BFSG betrifft Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, wie E-Commerce, Online-Buchungen, Kontaktformulare und Terminvereinbarungen.
- Ausnahmen:
- Es gibt Ausnahmen für Kleinunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und ein jährlicher Umsatz unter 2 Millionen Euro) sowie reine Präsentationsseiten (wie Blogs, sofern sie nicht Teil eines Onlineshops sind).
- Relevante Anforderungen:
- Websites müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Das bedeutet unter anderem:
- Nicht-Text-Inhalte (Bilder, Grafiken) müssen eine Textalternative haben.
- Struktur und Beziehungen von Inhalten müssen programmatisch erkennbar sein.
- Die Farbe darf nicht die einzige Informationsträgerin sein.
- Die Website muss mit der Tastatur bedienbar sein.
- Es müssen Möglichkeiten zur Verlängerung oder zum Deaktivieren von Zeitlimits gegeben sein.
- WCAG:
- Die Anforderungen an die Barrierefreiheit orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
- Konsequenzen bei Nichteinhaltung:
- Verstöße können zu Bußgeldern und Restriktionen führen. Verbraucher und Verbände können Verstöße melden.
Wichtige Fristen:
- 28. Juni 2025: Ab diesem Datum müssen betroffene Webseiten barrierefrei sein.
- Davor: Unternehmen sollten frühzeitig mit der Umsetzung beginnen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Zusätzliche Informationen:
- Die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) wird durch das BFSG in deutsches Recht umgesetzt.
- Das BFSG soll Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen.
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt europaweit einheitliche Standards für Barrierefreiheit fest, wie die Norm EN 301 549.
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